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Donnerstag, 1. Oktober 2015

Gemeinsame Förderung von Wissenschaft und Forschung

Seit 2008 gibt das Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) regelmäßig eine Übersicht der Finanzströme in der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern heraus. Erstmalig wird in diesem Jahr in den „Finanzströmen“ nicht nur die gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, sondern zusätzlich die gemeinsame Förderung von Wissenschaft an Hochschulen dargestellt, zu der z.B. die Finanzierung zusätzlicher Studienanfänger nach dem Hochschulpakt gehört. Die aktuelle Publikation liegt seit Ende September unter dem Titel „Gemeinsame Förderung von Wissenschaft und Forschung - Finanzströme im Jahr 2013“ als PDF-Version vor (http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-44-Finanzstroeme2013.pdf).

Bund und Länder stellten danach 2013 mehr als 12,3 Milliarden Euro für die gemeinsame Förderung von Wissenschaft und Forschung nach Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes bereit. Das sind 1,6 Milliarden oder 15 % mehr als im Vorjahr 2012. Zwei Drittel dieser Mittel stammten vom Bund, ein Drittel von den Ländern. 62 % des Mittelvolumens gingen an die großen außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen: Die Helmholtz-Gemeinschaft erhielt rund 2,6 Milliarden Euro, die DFG rund 2,1 Milliarden Euro. Die Max-Planck-Gesellschaft empfing circa 1,4 Milliarden Euro, die Leibniz-Gemeinschaft rund 990 Millionen Euro. An die Fraunhofer-Gesellschaft gingen fast 600 Millionen Euro. Auf den Hochschulpakt entfielen mit knapp 3,2 Milliarden Euro fast 26 % der gesamten Förderung 2013. Die übrigen 12 % des Gesamtvolumens entfielen auf die Exzellenzinitiative, auf Forschungsbauten und Großgeräte sowie weitere Einrichtungen und Vorhaben.

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