Die Project Gutenberg Literary Archive Foundation, die das
US-E-Book-Portal gutenberg.org betreibt, hat alle User mit einer
deutschen IPv4-Adresse bis auf weiteres blockiert (http://block.pglaf.org/germany.shtml). Hintergrund ist eine
Entscheidung des Frankfurter Landgerichts, nach dem der Foundation ein
Ordnungsgeld von 250.000 Euro angedroht wird, wenn es weiter kostenlos
Werke von Thomas und Heinrich Mann sowie Alfred Döblin zum Download
stellen würde.
Grund für den Streit wegen www.gutenberg.org – nicht zu verwechseln mit der bei Spiegel online gehosteten www.gutenberg.de-Seite –
sind die Unterschiede zwischen dem US-Urheberrecht und dem
bundesdeutschen Urheberrecht: Sämtliche vor 1923 veröffentlichten Texte
gelten in den USA als gemeinfrei, während in Deutschland erst 70 Jahre
nach dem Tod des Urhebers der Schutz des geistigen Eigentums endet. Die
Werke von Heinrich Mann (gestorben 1950), Thomas Mann (gestorben 1955) und Alfred Döblin (gestorben 1957) sind nach deutschem Urheberrecht also noch geschützt, weswegen der S. Fischer Verlag
als Inhaber territorial unbeschränkter Nutzungsrechte jener Autoren auf
Unterlassung kostenloser Downloadmöglichkeiten geklagt hatte. ... [mehr] https://www.boersenblatt.net/artikel-urheberrechtsstreit_um_e-books_von_mann_und_doeblin.1437318.html
vgl. auch dazu: Gutenberg.org: Aussperrung Deutschlands keine Rache, sondern Vorsichtsmaßnahme
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