21.03.18
Interview mit Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA
Urheber dürfen nicht aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen um die Vergütung ihrer Leistung gebracht werden. Den deutschen wie den europäischen Gesetzgeber trifft die Pflicht, im Internet urheberrechtliche Vergütungsansprüche durchzusetzen. So lautet das zentrale Ergebnis der Studie „Urheberrecht und Kunstfreiheit unter digitalen Verwertungsbedingungen“ von Professor
Dr. Dr. Udo Di Fabio. „Wer Künstlern ihre Verwertungsmöglichkeit nimmt,
nimmt ihnen zugleich auch ein Stück der Kunstfreiheit“, mahnte Prof. Di
Fabio eindringlich. Der Grundrechtsexperte und frühere
Bundesverfassungsrichter vertritt die Auffassung, dass den Urhebern aus
verfassungsrechtlicher Perspektive umfassende Verfügungsrechte an ihrem
geistigen Eigentum zustünden, die auch im Internet zur Geltung kommen
müssten. Der deutsche und europäische Gesetzgeber sei daher in der
Pflicht, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten. ... [mehr] http://www.medienpolitik.net/2018/03/medienpolitik-die-politik-tut-sich-schwer/
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