dazu auch: EuGH: Verkauf von Mediaplayer für illegale Streams verstößt gegen EU-Recht
Wer einen Mediaplayer verkauft, mit dem Nutzer einen einfachen Zugang zu
illegalen Streamingangeboten bekommen, verstößt damit gegen EU-Recht.
Das hat der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg
entschieden. Der Verkauf eines mit entsprechender Software
ausgestatteten Gerätes entspreche einer öffentlichen Aufführung im Sinne
der EU-Verordnung zur Harmonisierung des Urheberrechts und sei nicht
von bestimmten Ausnahmen des Vervielfältigungsrechts gedeckt, urteilten
die Luxemburger Richter (EuGH Az. C-527/15). ... [mehr] https://heise.de/-3696929
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