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Freitag, 28. April 2017

"Aidas" Kussmund gehört jedem

Fotos von Kunstwerken an Schiffen und anderen Fahrzeugen dürfen im Internet veröffentlicht werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Hier gilt die sogenannte „Panoramafreiheit“. Im konkreten Fall hatte die Reederei Aida den Betreiber einer Webseite verklagt, der Fotos und Informationen über Landausflüge verbreitete und dabei verschiedene Kreuzfahrtschiffe abbildete. Zu sehen war hier auch der „Aida Kussmund“. Aida muss das dulden, da das Kunstwerk nicht „bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen“ platziert sei. Mehr zum Urteil ist unter https://www.golem.de/news/panoramafreiheit-aidas-kussmund-darf-im-internet-veroeffentlicht-werden-1704-127543.html nachzulesen. 

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