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Freitag, 28. April 2017
"Aidas" Kussmund gehört jedem
Fotos von Kunstwerken an Schiffen und anderen Fahrzeugen dürfen im
Internet veröffentlicht werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
Hier gilt die sogenannte „Panoramafreiheit“. Im konkreten Fall hatte die
Reederei Aida den Betreiber einer Webseite verklagt, der Fotos und
Informationen über Landausflüge verbreitete und dabei verschiedene
Kreuzfahrtschiffe abbildete. Zu sehen war hier auch der „Aida Kussmund“.
Aida muss das dulden, da das Kunstwerk nicht „bleibend an öffentlichen
Wegen, Straßen und Plätzen“ platziert sei. Mehr zum Urteil ist unter https://www.golem.de/news/panoramafreiheit-aidas-kussmund-darf-im-internet-veroeffentlicht-werden-1704-127543.html nachzulesen.
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