Bislang wurde an den Hochschulen in Baden-Württemberg wie auch in anderen Bundesländern nicht dokumentiert, wie viele Doktorandinnen und Doktoranden eine Promotion beginnen, welches Profil ihr Promotionsprojekt aufweist, wie lange sie dafür brauchen und ob sie es erfolgreich zum Abschluss bringen. Auch über die Begutachtungszeiten und die Prüfungsergebnisse konnte niemand verlässlich Auskunft geben.Das wird sich jetzt an allen Universitäten in Baden-Württemberg ändern.
Eine bessere Betreuung der Doktorandinnen und Doktoranden auf der Grundlage schriftlicher Betreuungsvereinbarungen war in Baden-Württemberg bereits in dem 2014 novellierten Landeshochschulgesetz initiiert worden. Besonders gelungene Konzepte zur Qualitätsentwicklung in der Promotion wurden im vergangenen Jahr in einem Hochschulwettbewerb vom Wissenschaftsministerium in Stuttgart ausgezeichnet und durch zusätzliche Finanzmittel prämiert.
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