'Publikationen mit anderen teilen' legt den Gedanken nahe, dass akademische Netzwerke auch Open Access fördern, und dass wer seine Publikationen hier einstellt, Open Access publiziert. Die Verantwortlichen von Repositorien sehen das häufig anders, so auch wir: Es geht beim Open-Access-Publizieren um weit mehr als das Hochladen von PDFs! Wirklich Open Access ist ein Artikel, wenn er in einem gesicherten, standardkonformen und offenen Archiv zur Verfügung gestellt wird.
Einen informativen Vergleich von akademischen Netzwerken mit Open-Access-Repositorien hat das Office for Scholarly Communication der University of California erarbeitet. Deutlich wird, dass akademische Netzwerke eine ganz andere Funktion erfüllen als OA-Repositorien – Vernetzung und Profilbildung stehen hier im Vordergrund. Kritikpunkte an den bestehenden Netzwerken sind u.a. Fehlen von standardisierten Schnittstellen, auf Vermarktung der Nutzerdaten abzielende Geschäftsmodelle und ein zu lockerer Umgang mit den Nutzerdaten. Repositorien, die von öffentlichen Einrichtungen betrieben werden, haben im Vergleich die zentrale Aufgabe, Inhalte langfristig verfügbar zu machen. Inhalte erhalten einen dauerhaften, zitierfähigen Identifier (DOI oder URN) und sind auch noch nach vielen Jahren verfügbar. Die Betreiber der Repositorien stellen offene Schnittstellen zur Verfügung und arbeiten mit digitalen Langzeitarchiven zusammen.
Trotz aller Kritik an ResearchGate und Co: Wenn man akademische Netzwerke nutzt und auch die Artikel teilen will, was gilt es dann zu beachten? Wir haben uns die Bedingungen von fünf großen Wissenschaftverlagen* genauer angeschaut: Dürfen Autorinnen und Autoren ihre Artikel in akademischen Netzwerken verfügbarmachen?
Verlag | Preprint** | Postprint** | Verlagsversion |
DeGruyter | nein | nein | nein |
Elsevier | ja | nein | nein |
IEEE | nein | nein | nein |
Springer | ja | ja, 12 Monate nach Erscheinen | nein |
Taylor & Francis | ja | ja, Embargo abhängig von Zeitschrift (12–24 Monate) | nein |
[**] „Postprint“ steht für die akzeptierte Manuskriptversion, d. h. die Fassung des Beitrages, in die alle Änderungen aus dem Begutachtungsverfahren eingeflossen sind; im Satz und in der Seitenzählung jedoch nicht identisch mit der publizierten Verlagsversion. Dagegen meint „Preprint“ die ursprünglich eingereichte Fassung, sozusagen die Rohfassung des Artikels.
Die Vorgaben der Verlage im Detail:
- DeGruyter erlaubt den Autorinnen und Autoren von Mehrfachautorenwerken (also für Beiträge in Fachzeitschriften, Anthologien, Sammelbänden oder Datenbanken) das Teilen der Manuskript- oder Verlagsversion auf der eigenen Webseite oder dem institutionellen Repositorium 12 Monate nach der Erstveröffentlichung. Die Beträge dürfen hingegen „nicht in öffentlichen und/oder kommerziellen thematischen Verzeichnissen“ (z.B. PubMed Central) eingestellt werden. Ebenfalls nicht gestattet ist das Einstellen von Volltexten in akademischen Netzwerken; dies wurde uns auf Anfrage vom Verlag bestätigt. (Quelle: DeGruyter Repository Policy, Open Access Policy, Auskunft Verlag)
- Elsevier erlaubt, das eingereichte Manuskript eines Zeitschriftenartikels (Preprint) jederzeit und überall im Volltext verfügbar zu machen. Das finale Manuskript (Postprint) hingegen darf erst 12 bis 24 Monate nach erstem Erscheinen auf einem institutionellen oder disziplinären Repositorium eingestellt werden. Das Teilen in akademischen Netzwerken darf also nur für den Preprint, nicht für den Postprint oder gar die Verlagsversion erfolgen. (Quelle: Elsevier Sharing Policy.)
- IEEE gestattet, eine Manuskriptfassung über institutionelle Repositorien online zu stellen. Die eingereichte Manuskriptfassung (Preprint) darf auch in bestimmten Fachrepositorien (insbes. arXiv.org) eingestellt werden; nach Erscheinen muss dies aber gegen das akzeptierte Manuskript (Postprint) ausgetauscht werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist das Einstellen von Volltexten in akademischen Netzwerken nicht gestattet; dies wurde uns auf Anfrage vom Verlag bestätigt. (Quelle: IEEE Electronic information dissemination policy, copyright form, FAQ on Authors‘ Posting of Accepted IEEE Papers, Auskunft Verlag)
- Springer gestattet Autorinnen und Autoren von Zeitschriftenartikeln (Achtung, für Buchbeiträge gelten andere Regeln!), das eingereichte Manuskript (Preprint) jederzeit und das begutachtete Manuskript (Postprint) 12 Monate nach erstem Erscheinen online zu stellen. Die Beiträge dürfen in institutionellen oder disziplinären Repositorien oder akademischen Netzwerken eingestellt werden. (Quelle: Springer Self-archiving Policy, FAQ authors‘ rights)
- Taylor & Francis gestattet Autorinnen und Autoren von Zeitschriftenartikeln (Achtung, für Buchbeiträge gelten andere Bestimmungen!), das eingereichte Manuskript (Preprint) jederzeit und das begutachtete Manuskript (Postprint) 12 bis 24 Monate nach erstem Erscheinen (abhängig von der Zeitschrift) online zu stellen. Die Beiträge dürfen in institutionellen oder disziplinären Repositorien oder akademischen Netzwerken eingestellt werden. (Quelle: Taylor & Francis Sharing your work, Open Access journal finder)
Unser Fazit: Nutzen Sie die Upload-Funktion in akademischen Netzwerken mit Bedacht – manche Verlage gestatten den Upload nicht für die Verlagsversion und für die Manuskriptfassung erst nach Ablauf eines Embargos; manche Verlage verbieten den Upload ganz und gar. Nutzen Sie akademische Netzwerke zum Netzwerken! Und nutzen Sie für das Open-Access-Publizieren nicht-kommerzielle, offene Plattformen (z.B. Qucosa, den sächsischen Dokumenten- und Publikationsserver für Wissenschaft und Wirtschaft), die eine langfristige freie Verfügbarkeit und Archivierung sicherstellen. Bei der Prüfung, welche Version Sie im Repositorium wann verfügbar machen dürfen, unterstützen wir TU-Angehörige gern!
Dieser Blogpost wurde von Michaela Voigt - ehemalige Mitarbeiterin im Open Access-Team der SLUB - im Blog der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin veröffentlicht und steht unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz
via http://blog.slub-dresden.de/beitrag/2016/08/16/artikel-bei-researchgate-und-co-hochladen-welcher-verlag-erlaubt-was-und-wie-open-access-ist-das-e/
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