Nach Thüringen,
Sachsen-Anhalt, Hessen und Rheinland-Pfalz hat auch Schleswig-Holstein ein
Bibliotheksgesetz verabschiedet. Darin heißt es: Bibliotheken sind Partner für
Bildung, Kultur, Wissenschaft und lebenslanges Lernen. Sie
zählen damit zum Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie sind
Standortfaktor und im Rahmen der Sozialraum- und Stadtentwicklungsplanung sowie
bei Maßnahmen zur Förderung digitaler Infrastruktur und digitaler Angebote im
Bereich von Bildung und Kultur zu berücksichtigen. Das Gesetz steht unter http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/4300/drucksache-18-4381.pdf online zur Verfügung.
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