Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt im kommenden Jahr von derzeit 5,2 % auf 4,8 % sinken. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat die Verringerung am 09.08.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wenn Verlage und andere Unternehmen Honorare für freiberufliche künstlerische Tätigkeiten zahlen, müssen sie auch die Künstlersozialabgabe entrichten: Damit werden 30 % der Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung von freiberuflichen Künstlern gedeckt. Für 20 % des Beitrags kommt der Bund mit seinem Bundeszuschuss auf. Die in der Künstlersozialversicherung versicherten Künstler zahlen wie angestellte Arbeitnehmer 50 % des Beitrags.
Nach dem 2015 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes“ sollen die Unternehmen, die freiberufliche Aufträge an Künstler und Publizisten vergeben, stärker in die Pflicht genommen werden, dass sie auch tatsächlich ihrer Abgabepflicht nachkommen. Bei den üblichen Sozialversicherungsprüfungen werden sie deshalb von der Deutschen Rentenversicherung mit Blick auf die Künstlersozialabgabe geprüft. Mit der Senkung des Abgabesatzes wird direkt spürbar, dass eine bessere Überprüfung der abgabepflichtigen Unternehmen zu einer deutlichen Entlastung für diese Unternehmen führt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen