Nach Militär, Justiz, Schulen, Universitäten und Presse hat die türkische Regierung auf der Grundlage des von
Präsident Erdogan am 27. Juli 2016 verkündeten Dekrets über notwendige
Maßnahmen während des Ausnahmezustands auch 29 Verlage enteignet. Eine
Berufung gegen diesen Schritt ist nicht zugelassen. Sämtliche Rechte und
Vermögenswerte fallen an den Fiskus.
Die TPA (Turkish Publishers Association) verurteilte in einer Erklärung den Putschversuch gegen die parlamentarische
Demokratie in der Türkei. Die Schließung von 29 und womöglich weiteren
Verlagshäusern trage jedoch das Risiko von Menschenrechtsverletzungen,
von Unterdrückung der Gedanken- und Meinungsfreiheit und zudem von
irreparablen finanziellen und moralischen Verlusten. Der türkische Verlegerverband fürchtet eine Welle von Insolvenzen.
Druckereien, Buchbindereien und Auslieferer, die noch offene Forderungen
hätten, könnten zahlungsunfähig werden.
Autoren und Übersetzer wären außerdem betroffen, weil sie keine
Honorare und Kopiervergütungen mehr erhielten. Zudem würden viele
Verlagsmitarbeiter, die vollkommen unschuldig seien, ihrer Rechte, ihrer
Arbeitsplätze und ihrer noch ausstehenden Gehälter beraubt.
Die TPA schließt ihre Erklärung mit dem Aufruf, das Prinzip der
Unschuldsvermutung, die Herrschaft des Rechts und die demokratischen
Prinzipien zu achten und jede Maßnahme, die die Meinungs- und
Verlagsfreiheit sowie das Recht auf ungehinderten Zugang zu
Informationen unterdrückt, zu unterlassen.
Inzwischen hat der internationale PEN gegen die Maßnahmen der türkischen Regierung protestiert und zur Unterzeichnung eines offenen Briefs gegen diese Aktionen aufgerufen. Auf der Seite des internationalen PEN findet sich zudem eine Liste der bislang 132 per Dekret geschlossenen Medien und Medieneinrichtungen, darunter auch die 29 geschlossenen Verlage.
via Börsenblatt online vom 03.08.2016
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