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Dienstag, 21. Juli 2015

TIB Hannover wird zum 1. Januar 2016 Stiftung

Der Niedersächsische Landtag verabschiedete am 14. Juli 2015 einstimmig das Gesetz „Stiftung Technische Informationsbibliothek (TIB)“. Damit wird die TIB Hannover zum 01. Januar 2016 eine Stiftung des öffentlichen Rechts.

Mit dem Gesetz wird die TIB in die Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Niedersachsen überführt. Damit erhält sie die für ihre Weiterentwicklung als Deutsche Zentrale Fachbibliothek für Technik und Naturwissenschaften notwendige Autonomie und Gestaltungsfreiheit. Die Forderung nach einer selbstständigen Rechtsform der TIB gibt es bereits seit 2011. Das Gesetz sieht auch vor, die Universitätsbibliothek Hannover in die Stiftung zu integrieren, so dass die bestehenden Strukturen bei der lokalen Literatur- und Informationsversorgung der Leibniz Universität Hannover erhalten bleiben. Diese Aufgaben nehmen beide Bibliotheken bereits seit 1959 gemeinsam wahr. Sie sind eng aufeinander abgestimmt und organisatorisch verzahnt.

Das Gesetz wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Dann ist die TIB eine rechtlich selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts. Ab diesem Zeitpunkt wird die TIB in ihrem Namen die Zusatzbezeichnung „Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften und Universitätsbibliothek“ tragen.

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