Das Gesetz sieht zunächst eine gemeinsame Obergrenze von 29 Millionen Euro für die Erlöse aus der bestehenden Reprographie- und der neu hinzukommenden Speichermedienvergütung vor. In einem Entschließungsantrag hat der Nationalrat präzisiert, dass die Erlöse aus der Reprographievergütung wie bisher 9 Millionen sein sollen und jene für die Speichermedien 20 Millionen.
Schulen und Universitäten dürfen künftig im Intranet (Lernplattformen) Werke (jedoch kein Unterrichtsmaterial) zugänglich machen, wofür eine eigene Vergütung zu leisten ist. Damit wurden die Wünsche der Universitäten, Inhalte zu Unterrichtszwecken nicht mehr nur als Papierkopie, sondern auch digital zur Verfügung stellen zu können, erfüllt.
Sehr weit geht die Schrankenregelung zu Gunsten von Wissenschaftsbibliotheken: Danach ist es Bibliotheken künftig erlaubt, unbeschränkt und kostenlos ganze Bücher digital an Wissenschaftler und Studierende zu versenden (nach: http://www.boersenblatt.net/artikel-__sterreich.992898.html).
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