- den Verzicht auf eine Quantifizierung der Nutzungshandlungen (derzeit variierend zwischen 10, 25 und 75%),
- die Erlaubnis, auch außerhalb von Bibliotheksräumen auf die digitalisierten Bestände der Bibliotheken zugreifen zu können (z.B. VPN),
- die Vergütungsregelungen, vor allem für Nutzungen von öffentlich finanzierten Werken, besser auf die Besonderheiten in der Wissenschaft gegenüber den Publikumsmärkten anzupassen,
- offensichtlich vergessene Arten von Beiträgen, wie Konferenzbeiträge und Artikel in Sammelbänden jeder Art in die Nutzungserlaubnisse, z.B. in den §§ 60a und 60c, einzubeziehen und
- in Bibliotheken (nach ersten Auswertungen) gespeicherte Text- und Data-Mining (TDM)-Korpora zur Überprüfung der Ergebnisse wieder neu auswerten zu können.
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Freitag, 27. Januar 2017
Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft will Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz verbessern
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft wird bei den anstehenden Beratungen und Anhörungen zum Referentenentwurf für ein Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz versuchen, weitere Verbesserungen durchzusetzen, wie z. B.
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