Wer verlinkt, kann in Haftung genommen werden
Die Verlinkung auf Internetseiten könnte Webseitenbetreiber
künftig teuer zu stehen kommen. Das Landgericht (LG) Hamburg geht in
einer einstweiligen Verfügung davon aus, dass zumindest Betreiber von Webseiten
mit einer allgemeinen Gewinnerzielungsabsicht von sich aus überprüfen
müssen, ob auf den verlinkten Seiten möglicherweise gegen das
Urheberrecht verstoßen wird (Az.: 310 0 402/16).... [mehr] http://www.zeit.de/digital/internet/2016-12/urheberrecht-lg-hamburg-link-pruefpflicht
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