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Donnerstag, 15. Dezember 2016

Wer verlinkt, kann in Haftung genommen werden

Die Verlinkung auf Internetseiten könnte Webseitenbetreiber künftig teuer zu stehen kommen. Das Landgericht (LG) Hamburg geht in einer einstweiligen Verfügung davon aus, dass zumindest Betreiber von Webseiten mit einer allgemeinen Gewinnerzielungsabsicht von sich aus überprüfen müssen, ob auf den verlinkten Seiten möglicherweise gegen das Urheberrecht verstoßen wird (Az.: 310 0 402/16).... [mehr] http://www.zeit.de/digital/internet/2016-12/urheberrecht-lg-hamburg-link-pruefpflicht

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