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Donnerstag, 15. Dezember 2016

Pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach § 52a UrhG bis 30.09.2017 verlängert

Kultusministerkonferenz (KMK), Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben nach intensiven Beratungen vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach § 52a UrhG zunächst bis zum 30. September 2017 fortzusetzen.

Entsprechend können weiterhin auch über den Jahreswechsel 2016/17 hinaus urheberrechtlich geschützte Texte im zulässigen Umfang in der Lehre bereitgestellt werden. Buchauszüge und Zeitschriftenartikel dürfen also weiterhin über Semesterapparate und Moodle zugänglich gemacht werden. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von HRK, KMK und VG Wort soll in den nächsten Monaten eine für alle Beteiligten sachgerechte und praktikable Lösung entwickeln, die dann ab dem Wintersemester 2017/18 angewandt wird.

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