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Montag, 12. Dezember 2016

Rahmenvertrag für Vergütung im Hochschulbereich nach § 52a UrhG erst einmal ausgesetzt

Pressemitteilung 05/16 des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" vom 12.12.2016

"... Die Hochschulen haben in den letzten Wochen hunderte von Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen investieren müssen, um die Lehrenden und Studierenden über die möglichen Konsequenzen einer Ablehnung oder eines Beitritts zum Rahmenvertrag zu informieren. Auch jetzt stehen noch überall Schulungsveranstaltungen an, um die Lehrenden auf die Situation des Rahmenvertrags vorzubereiten. Alles umsonst. Alles dies kann nun abgesagt werden, bis neue Verlautbarungen von KMK, HRK und VG-Wort vorliegen...." 

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