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Montag, 2. Mai 2016

dbv fordert Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes und Verleih von E-Books in Öffentlichen Bibliotheken

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) fordert von der EU-Kommission und dem deutschen Gesetzgeber die Modernisierung des Urheberrechts. Der Verband schließt sich damit einem offenen Brief von 27 europäischen Institutionen, Verbänden und Unternehmen aus dem digitalen Sektor an, in dem die Gesetzgeber aufgefordert werden, ein Urheberrechtsgesetz zu kreieren, das auch den Interessen der Bibliotheken, Archiven und Museen gerecht wird (http://www.eblida.org/news/reforming-copyright-law.html).

Der dbv bekräftigt darin seine bisherige Forderung nach der rechtlichen Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern, um den Kernauftrag der Bibliotheken, allen Bürgerinnen und Bürgern Bildung und Information zu fairen, einfachen und kostengünstigen Bedingungen zu ermöglichen, indem jedes E-Book aus den Bibliotheken entleihbar sein muss. Derzeit entscheiden ausschließlich die Verlage, ob sie Öffentlichen Bibliotheken über Lizenzen die Verleihmöglichkeit für ihre E-Books gewähren oder nicht. Auf diese rechtliche Gleichbehandlung von E-Books und gedruckten Büchern warten die Bibliotheken schon lange. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag von 2013 angekündigt zu prüfen, ob den Öffentlichen Bibliotheken das Recht eingeräumt werden soll, elektronische Bücher zu lizenzieren. Diese Prüfung steht noch immer aus.

Ebenfalls offen ist die vom Bibliotheksverband geforderte und im selben Koalitionsvertrag formulierte Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke, die der Wissenschaft die notwendige Literatur- und Informationsversorgung ohne Hindernisse - auch über Ländergrenzen hinweg - ermöglichen würde.

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