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Mittwoch, 4. Mai 2016

Brauchen Buchverlage ein eigenes Leistungsschutzrecht?

Nach der Veröffentlichung des VG-Wort-Urteils analysiert Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang die Begründung des Bundesgerichtshofs und bewertet die Konsequenzen der Entscheidung (Teil 1 von 2 Teilen)....[weiter] http://www.boersenblatt.net/artikel-analyse_von_boersenvereinsjustiziar_christian_sprang.1141624.html

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