"Hans Bredow (1879-1959) wechselte von Telefunken zum Reichspostministerium im Zuge der Revolution von 1918/19. Die Bewegung der Arbeiter- und Soldatenräte hatte das im Gesetz über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches vom 6. April 1892 festgesetzte Funk-Monopol der Post in Frage gestellt und den Anspruch erhoben, ein eigenes Nachrichtennetz aufzubauen. Es gelang den Revolutionären nicht, ihre Forderung umzusetzen, doch die Post fühlte sich gezwungen, ihre Monopolstellung abzusichern. Im Januar 1919 wurde im Reichspostministerium eine Abteilung für drahtlose Telegraphie ins Leben gerufen, welche von nun an als Zentralbehörde für das gesamte deutsche Funkwesen fungierte. Ihre Leitung übernahm im Rang eines Ministerialdirektors der knapp 40-jährige Telefunken-Ingenieur Bredow.
In dieser Funktion und dann als Staatssekretär im Reichspostministerium war Hans Bredow maßgeblich an der Entwicklung des Rundfunks beteiligt. Er beförderte sowohl die Gründung von regionalen Sendegesellschaften, welche für die Bereitstellung des musikalischen und literarischen Programms zuständig waren, als auch die Einführung einer Nachrichtenstelle, der Dradag. Der Post war die schwer zu kontrollierende dezentrale Organisation des Rundfunks jedoch ein Dorn im Auge. Sie zwang deswegen den Regionalgesellschaften im Mai 1925 die Gründung einer Holding-Gesellschaft, der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft, auf. Hans Bredow übernahm den Vorsitz des Verwaltungsrates. Ab dem 1. Juni 1926 vertrat er dort die Interessen der Post als Rundfunkkommissar des Reichspostministeriums und verfügte über eine Entscheidungsgewalt, die aus ihm den wichtigsten Mann des deutschen Rundfunks machte (Hörzitat 1).
Am 30. Januar 1933, dem Tag, an dem Hitler zum Reichskanzler ernannt wurde, trat Hans Bredow von seinem Amt zurück. Mitte Februar verabschiedete er sich deutlich gerührt mit der Hoffnung, dass sein Werk fortgesetzt werden könne (Hörzitat 2). Bislang hatten die Nationalsozialisten den Weimarer Rundfunk vor allem publizistisch angegriffen. Jetzt, da sie an der Macht waren, konnten sie weiter gehen: Im August 1933 wurden die früheren leitenden Angestellten des "Systemrundfunks" verhaftet und in das Konzentrationslager Oranienburg gebracht. Nachdem er öffentlich dagegen protestiert hatte, wurde Hans Bredow ebenfalls festgenommen und in Untersuchungshaft überführt. Das am 5. November 1934 vor dem Landgericht Berlin eröffnete Verfahren gegen ihn und acht weitere Angeklagte wegen angeblicher Korruption trug vom ersten Tag an den Charakter eines Schauprozesses. Hans Bredow wurde zu einer Geld- und Haftstrafe verurteilt, die aber wegen der Untersuchungshaft bereits als verbüßt galt, und erhielt bis 1945 Tätigkeitsverbot" (Muriel Favre).
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