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Donnerstag, 19. Mai 2016

Kultur & Wissen online: Google darf – und die Kulturerbeeinrichtungen?

Ein Beitrag von Ellen Euler, in dem sie feststellt, dass "[Google] als kommerzieller Anbieter [den] Nutzen und das Interesse der Allgemeinheit an der Durchsuchbarkeit von Schriften frühzeitig aufgegriffen und bereits 2004 damit begonnen [hat], Millionen von Büchern aus US-Bibliotheken für sein Angebot Google Books zu digitalisieren. Das hat weltweit nicht nur bei den Autoren und Verlagen Verlustängste ausgelöst, sondern bei den Europäern die Angst geschürt, dass das europäische Kulturerbe im Raum Internet von der Dominanz des angloamerikanischen Kulturerbes erstickt werden und seine Sichtbarkeit einbüßen könnte. Sieben, Staats- und Regierungsoberhäupter adressierten daher am 28. April 2005 gemeinsam einen Brief an den Präsidenten der Europäischen Kommission, damals José Manuel Barroso. In diesem Brief wurde der Aufbau einer virtuellen europäischen Bibliothek vorgeschlagen, die das kulturelle Erbe Europas in digitaler Form für jedermann zugänglich macht. Damit sollten in Europa bereits vorhandene entsprechende Initiativen zusammengeführt, Redundanz vermieden, sowie das Wachstum der Informationsgesellschaft und der europäischen Medienindustrie gefördert werden. Vor allem aber sollte der Dominanz von Google Books etwas Substanzielles entgegengesetzt werden. Die Idee einer europäischen Kulturplattform und ihrer nationalen Entsprechungen war geboren. Seit 2008 ist Europeana für Europa tätig und seit 2012 gibt es die Deutsche Digitale Bibliothek für Deutschland. Beide verfolgen den Auftrag die digitalen Angebote aus den Kulturerbeeinrichtungen in Deutschland bzw. Europa zusammenzuführen und damit die Sichtbarkeit des kulturellen Erbes Europas im Internet zu stärken.....

Google Books macht Millionen von Büchern durchsuchbar. Urheberrechtlich geschützte Volltexte werden in der Regel aber nicht angezeigt, sondern ausgehend vom Suchbegriff, nur eine willkürlich gewählte Fundstelle, meist mit einer Zeile davor und danach. Google Books liefert vor allem Informationen über Bücher (Bücher Snippets) und macht nicht große Teile geschützter Bücher selbst zugänglich. Wenn Bücher in größerem Umfang gezeigt werden, dann in den USA, wie in Deutschland, nur in Abstimmung mit den Rechteinhabern, respektive Verlagen. Das hierzu aufgesetzte Partnerprogramm von Google sieht den Abschluss eines Vertrages vor, durch den Google Rechte für die Anzeige weitergehender Auszüge eingeräumt werden....

...das Fair-Use Prinzip gilt nur in den USA und erlaubt nur dort die Nutzung geschützter Werke auch ohne die Zustimmung der Schutzrechteinhaber, wenn dieser Schutz im konkreten Fall unbegründet ist, weil keine Verwertungsinteressen berührt werden und das Interesse der Allgemeinheit an der Neues schaffenden Nutzung überwiegt....

Fair-Use ist ein generelles Prinzip, das dadurch, dass es sich nicht auf eine bestimmte Nutzung oder Technik bezieht, sehr flexibel ist. Daher kann es, anders als die starren, in Europa abschließend definierten Schrankenbestimmungen, auch mit neuen Nutzungsszenarien im Internet umgehen. Viele Social-Media und Remix Nutzungen, etwa Meme, Collagen und das Teilen von Inhalten über Netzwerke, sind in den USA auf der Grundlage von Fair-Use erlaubt während sie sich hierzulande im halblegalen Graubereich bewegen."

Nachteile: "...der Konzern [lernt] vieles über die intimsten Interessen seiner Nutzer. Die Annahme, Googles formuliertes Interesse, alle Informationen der Welt zu organisieren und sie weltweit zugänglich und nutzbar zu machen, sei wertfrei, unschuldig und rein altruistisch, ist ebenso naiv, wie zu glauben, die FIFA setze sich auch für Interessen von Dorfvereinen ein."

Der vollständige Text von Ellen Euler steht unter https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/ueber-uns/aktuelles/kultur-wissen-online-google-darf-und-die-kulturerbeeinrichtungen zum Abruf bereit.

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