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Dienstag, 17. Mai 2016

Zwischenstand der Gesamtvertragsverhandlungen zu § 52a UrhG („Digitale Semesterapparate“)

Die dbv-Rechtskommission hat am 13.05.2016 über den Zwischenstand der Gesamtvertragsverhandlungen zu § 52a UrhG („Digitale Semesterapparate“) informiert.

Der Text im Wortlaut:

"Als Zwischenstand aus den Verhandlungen neuer Gesamtverträge für § 52a UrhG können wir Ihnen mitteilen, dass am 20.6.2016 die Kommission Bibliothekstantieme der Kultusministerkonferenz zusammentritt, um einerseits mit der Verwertungsgesellschaft Wort einen Rahmenvertrag über die Nutzung von Textwerken ab dem 1.1.2017 und andererseits mit allen anderen Verwertungsgesellschaften eine Fristverlängerung des bestehenden Gesamtvertrages über die Nutzung aller Medienarten - ausgenommen Text - zu beschließen.

Während beim letztgenannten Gesamtvertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit die pauschale Vergütung durch Bund und die Länder fortgesetzt wird, wird Gegenstand des Rahmenvertrages mit der Verwertungsgesellschaft Wort ab dem 1.1.2017 die Einzelvergütung durch die anwendende Hochschule und die Einzelmeldung der Nutzungen in einer vereinfachten Meldemaske sein.

Sobald ein Verhandlungsergebnis erreicht ist, wird die Kommission Recht des dbv entsprechend informieren."

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