Lesen Sie gern? Bücher? Dann war der 21. April ein schlechter Tag für Sie. Der Bundesgerichtshof verwarf an diesem Datum die jahrzehntelang geübte Praxis, Einnahmen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort zwischen Autoren und Verlagen aufzuteilen. Auf die deutschen Buchverlage kommen Rückzahlungen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro zu. Wegen der zukünftig wegfallenden Erlöse müssten viele von ihnen Programme und Geschäftsmodelle neu ausrichten. Wäre das Ganze ein Finanzkrimi, er klänge ziemlich ausgedacht. Aber von Anfang an....[weiter] http://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article154704923/Die-Buecher-werden-darunter-leiden.html
VG-Wort-Urteil des Bundesgerichtshofs von MICHAEL ROESLER-GRAICHEN
Der Bundesgerichtshof verwirft die Ausschüttungspraxis der VG Wort: Verleger dürfen nicht pauschal an Vergütungen beteiligt werden. Politik, Branche und Börsenverein fürchten um die Verlagskultur und suchen nach Lösungen....[weiter] http://www.boersenblatt.net/artikel-vg-wort-urteil_des_bundesgerichtshofs.1136361.html
"Das geht zulasten der kulturellen Vielfalt in der Buchbranche" - Interview mit Alexander Skipis
Der Bundesgerichtshof hat die Praxis der VG Wort, Verleger an Ausschüttungen zu beteiligen, für rechtswidrig erklärt. Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, über die Folgen des Urteils für die Verlagskultur und Möglichkeiten der Abhilfe. ... [weiter] http://www.boersenblatt.net/artikel-interview_mit_alexander_skipis.1136362.html
Kommentar zum VG-Wort-Urteil des BGH
Dass eine bewährte Praxis der richterlichen Prüfung nicht standhält – diese Erfahrung mussten VG Wort und Verlage in Karlsruhe machen. Jetzt müssen sich Berlin und Brüssel beeilen, eine gesetzliche Grundlage für die Verlegerbeteiligung zu schaffen. Ein Kommentar von Börsenblatt-Chefredakteur Torsten Casimir.... [weiter] http://www.boersenblatt.net/artikel-kommentar_zum_vg-wort-urteil_des_bgh.1136384.html
Gastkommentar von Peter Meyer zum VG Wort-Urteil
Peter Meyer kennt die Buchwelt aus Autoren- und Verlegersicht: als Reiseschriftsteller, Rechercheur, Kartograf und Lektor. Verlage können einen Teil der Urheberschaft an Büchern für sich reklamieren, meint er. ... [weiter] http://www.boersenblatt.net/artikel-gastkommentar_von_peter_meyer.1136381.html
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