Dem Vorschlag der Europäischen Kommission waren seit Ende 2013 weitreichende Bemühungen, insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen und des DNK vorausgegangen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD empfiehlt eine europaweite Initiative für ein neues Denkmalschutzjahr. Im März 2015 hatten sich Bund und Länder im Rahmen der Kultusministerkonferenz darauf geeinigt, diese Aktivitäten zu unterstützen und das DNK beauftragt, die Vorbereitungen in Angriff zu nehmen. Das DNK hatte daraufhin einen inhaltlichen Vorschlag innerhalb einer Reflection Group „Cultural Heritage and EU“ erarbeitet. Deren Konzeptvorschlag war im November 2015 in Berlin erfolgreich öffentlich vorgestellt und an die Europäische Kommission übergeben worden. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union hatten bereits frühzeitig ihre grundsätzliche positive Haltung zu der Initiative signalisiert und werden nun darüber in ihren Gremien beraten. Bei der Umsetzung des Europäischen Jahres innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird das bauliche und archäologische Erbe ein Schwerpunkt sein. Es soll als unmittelbar erlebbarer und flächendeckend sichtbarer Ausgangspunkt bei der Vermittlung der zentralen Botschaften des Kulturerbejahres dienen. Aber auch andere Aspekte des materiellen und immateriellen Kulturerbes werden erfahrbar. Literatur, bildende Künste oder die gemeinsame europäische Musiksprache und Geschichte, wie sie beispielsweise in Museen und Archiven bewahrt, erforscht und präsentiert werden, sollen im Sinne eines ganzheitlichen Kulturerbebegriffs einbezogen werden. Ein Programmbeirat berät das DNK bei der Vorbereitung der Aktivitäten auf nationaler Ebene.
1975 fand das vom Europarat ausgerufene Europäische Denkmalschutzjahr statt. Es ist das bislang einzige europaweite Aktionsjahr, das sich explizit mit dem baukulturellen Erbe Europas beschäftigt. In seinem Ergebnis stand unter anderem die europäische Denkmalschutz-Charta.
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