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Freitag, 22. April 2016

Stellungnahme des dbv zum Urteil des BGH in Sachen VG Wort

Pressemitteilung vom 22.04.2016

Mit gemischten Gefühlen ist das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs beim Deutschen Bibliotheksverband aufgenommen worden. Das Gericht hat die bisherige Verteilungspraxis der VG Wort für rechtswidrig erklärt. Das Urheberrecht sieht vor, dass für zustimmungsfrei erlaubte Kopien von geschützten Werken (sog. Privatkopie) den Rechteinhabern eine Entschädigung gezahlt wird. Ähnliche Entschädigungen werden auch für andere Werknutzungen gezahlt, wie etwa die Ausleihe in Bibliotheken. Nach bisheriger Praxis wurden die entsprechenden Einnahmen der Verwertungsgesellschaften zu ungefähr gleichen Teilen an Autoren und Verlage ausgeschüttet. Der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt, dass die Zahlungen zu 100% den Autoren zugutekommen müssen. Die Verlage müssen die in den letzten Jahren auf diesem Wege erhaltenen Gelder zurückerstatten.

Ohne Korrekturen des Gesetzgebers hat das Urteil gravierende Konsequenzen nicht nur für Autoren und Verlage. Aus Sicht der Bibliotheken hat es sich in der Vergangenheit bewährt, dass mit der VG Wort nur ein Ansprechpartner für Verhandlungen da war, der gebündelt die Interessen aller Rechteinhaber vertreten konnte. Wenn die VG Wort nach dem Urteilsspruch nicht länger die Verlage vertreten kann, werden alle künftigen Verhandlungen sehr viel schwieriger. Auch die Bibliotheksjuristin Prof. Gabriele Beger fürchtet negative Konsequenzen: „Bei aller Freude für die Autoren: Die meisten der in den letzten Jahren zu Gunsten der Werknutzer ins Urheberrecht gekommenen Regelungen wären ohne eine starke VG Wort nicht möglich gewesen.“

„Wir halten es grundsätzlich für richtig und wichtig, dass die Autoren für jede Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden“, betont auch Barbara Lison, die Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands. „Durch dieses Urteil werden aber vor allem die Verwertungsgesellschaften geschwächt. Wie eine aktuelle Studie des Welt-Bibliotheksverbandes IFLA jüngst errechnet hat, werden in keinem anderen Land der Welt pro Kopf so viel Geld für Urheberrechtstantiemen bei Privatkopien ausgeschüttet wie in Deutschland. Das ist insbesondere der hier derzeit noch starken Verhandlungsmacht der Verwertungsgesellschaften geschuldet.“ so Lison weiter.

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