Die beschlossene Ausnahme für die Privatkopie ist vergleichsweise eng gefasst. Nutzern dürfen legal erworbene Inhalte für den "strikt persönlichen Gebrauch" auf Abspielgeräte und digitale Medien übertragen und so vervielfältigen. Das gilt etwa für den Transfer einer Musiksammlung oder von E-Books vom PC auf einen Tablet-Computer, ein Smartphone oder auch in die "private Cloud", solange dazu keine Dritten Zugang haben. Kopien aus rechtswidrigen Quellen oder von geliehenen Medien, Rundfunkübertragungen oder Abrufdiensten wie Video on Demand sind nicht zulässig. Technische Vervielfältigungsblockaden etwa über Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) dürfen nicht umgangen werden.
Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten geht der britische Gesetzgeber nicht davon aus, dass Urhebern und Verwertern ein zusätzlicher finanzieller Schaden entsteht, der durch eine Vergütungspauschale ausgeglichen werden müsste. Große Teile der Bevölkerung hätten letztlich schon immer in einer rechtlichen Grauzone Privatkopien angefertigt, die Wirtschaft habe die Verluste bereits in ihre Preise für Kulturgüter mit einbezogen. Für das Zitieren gilt vom Herbst an ebenfalls eine weitergehende Erlaubnis als bisher: Sie erstreckt sich unabhängig vom Zweck auf jede Nutzung, solange diese "fair" und verhältnismäßig ist sowie die Quelle genannt wird. Vom gleichen Grundsatz sollen die Bereiche Parodie und Karikatur profitieren (nach: heise online vom 31.07.2014).
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