Im Baden-Württembergischen Online-Archiv BOA (http://www.boa-bw.de/) sammeln die Badische Landesbibliothek Karlsruhe, die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart und das Landesarchiv Baden-Württemberg elektronische Publikationen und Websites aus oder über Baden-Württemberg. Die Publikationen werden erschlossen, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und für die Zukunft archiviert. Der technische Betrieb von BOA und die Sicherung der Daten werden vom BSZ geleistet. BOA wird mit der vom BSZ entwickelten Archivierungssoftware SWBcontent betrieben. Die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek nutzt die Plattform SaarDok (http://saardok.sulb.uni-saarland.de/), um elektronische Publikationen und Websites mit Bezug zum Saarland zu erschließen, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und zu archivieren. Der Betrieb und die technische Sicherung der Inhalte von SaarDok werden vom BSZ geleistet. Als technische Grundlage für SaarDok verwendet das BSZ ebenfalls die Archivierungssoftware SWBcontent.
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Dienstag, 5. August 2014
Netzpublikationen aus Sachsen
Zu den originären Aufgaben der SLUB Dresden als Sächsischer Staatsbibliothek gehört die möglichst vollständige Sammlung von Veröffentlichungen zu Sachsen wie auch der in Sachsen erschienenen Publikationen (Pflichtexemplare). Mit der Novelle des SLUB-Gesetzes vom 17.12.2013 hat der Gesetzgeber diesen Auftrag erneut bestätigt. Neu ist die Einbeziehung von Netzpublikationen (oder auch Online-Publikationen) in die Ablieferungspflicht. Diese digitalen Publikationen sind im novellierten § 11 SächsPresseG als „… Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die … in unkörperlicher Form in öffentlichen Netzen verbreitet werden“ definiert. Im bibliothekarischen Sprachgebrauch wird oft synonym der Begriff elektronisches Pflichtexemplar (oder auch kurz E-Pflicht) verwendet. Zu den Netzpublikationen gehören beispielsweise im Internet veröffentlichte Dateien diverser Formate (sehr häufig PDF), E-Books, Webseiten, Weblogs u. ä. Diese Veröffentlichungen können frei verfügbar sein oder Nutzungseinschränkungen unterliegen. Als Basis der praktischen Arbeit dienen zum einen die Sammelrichtlinien für Pflichtexemplare, die in Form eines internen Arbeitspapiers vorliegen. Zum anderen wird für die praktische Umsetzung ein Werkzeug für die Verarbeitung der elektronischen Dokumente benötigt. Dafür wird der Sächsische Dokumenten- und Publikationsserver Qucosa (http://www.qucosa.de/) genutzt, um die Dokumente selbst sowie die zugehörigen Metadaten aufzunehmen und zu speichern. Unabdingbar für die erfolgreiche Langzeitarchivierung ist die Beschaffenheit der Dokumente hinsichtlich definierter technischer Standards. Die SLUB Dresden arbeitet in Kooperation mit dem Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechner (ZIH) in Dresden seit Juli 2012 auf Basis der Software Rosetta (ExLibris) am Aufbau eines Langzeitarchivierungssystems (nach: Gaitzsch, Uta; Wartenberg, Anke. "Wenn die Pflicht ruft… Die Novellierung des sächsischen Pressegesetzes und das sächsische Pflichtexemplar“. BIS – Das Magazin der Bibliotheken in Sachsen 2/2014. S.79-81).
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