Einer pauschalen Urheberrechtsausnahme für Blinde und Sehbehinderte
stehen in der EU politisch keine echten Hürden mehr entgegen.
Verhandlungsführer des Parlaments, des Rates und der Kommission der EU
haben sich am Mittwochabend [Anm.: am 10.05.2017] auf einen Gesetzestext verständigt,
mit dem sie einem internationalen Vertrag der Weltorganisation für
geistiges Eigentum (WIPO) beitreten wollen. Die in Marrakesch im Juni 2013 getroffene Übereinkunft
soll Blindenorganisationen vor allem die grenzüberschreitende
Weitergabe und Reproduktion geschützter Werke wie Bücher oder
Zeitschriften in Formaten erlauben, die für Blinde und Sehbehinderte
zugänglich sind. ... [mehr] https://heise.de/-3712086
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