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Freitag, 8. Juli 2016

Urheberrechtsausnahmen für Blinde und Sehbehinderte

Der sogenannte Marrakesch-Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) tritt am 30. September [2016] in Kraft, wie das Institut für Urheber- und Medienrecht in München meldet. Das internationale Abkommen sieht Urheberrechtsausnahmen für die Publikation und grenzüberschreitende Weitergabe von Werken für Blinde und Sehbehinderte vor....[weiter] http://www.boersenblatt.net/artikel-marrakesch-vertrag_tritt_ende_september_in_kraft.1175755.html

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