Der sogenannte
Marrakesch-Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) tritt am 30. September [2016] in Kraft, wie das Institut für Urheber- und Medienrecht in München meldet. Das internationale Abkommen sieht
Urheberrechtsausnahmen für die Publikation und grenzüberschreitende Weitergabe von Werken für Blinde und Sehbehinderte vor....[weiter]
http://www.boersenblatt.net/artikel-marrakesch-vertrag_tritt_ende_september_in_kraft.1175755.html
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