Ein internationales Abkommen
erleichtert die Umwandlung urheberrechtlich geschützter Werke für
Sehbehinderte. Bürokratische Hürden verzögern möglicherweise ihre
Umsetzung in Europa.
Am 30. September 2016 tritt der Vertrag von Marrakesch in Kraft,
eine Urheberrechtsschrankenregelung zugunsten blinder und
sehbehinderter Menschen. Durch seine Ratifizierung am 30. Juni 2016 hat
Kanada dafür den Weg geebnet. Europa sucht man in der Ratifizierungsliste vergeblich....[weiter] http://heise.de/-3253196
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