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Montag, 25. Juli 2016

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger in den digitalen Sammlungen der UB Mannheim

Die digitalen Sammlungen der Universitätsbibliothek Mannheim präsentieren alte Drucke und handschriftliche Nachlässe vom 15. bis zum 20. Jahrhundert. Aber nicht nur alte Drucke und Nachlässe können dort im Volltext abgerufen werden, sondern auch der Deutsche Reichsanzeiger und der Preußische Staatsanzeiger als erste Periodika (https://digi.bib.uni-mannheim.de/periodika/reichsanzeiger/).

Der Deutsche Reichsanzeiger war die amtliche Zeitung des Deutschen Reichs, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des Reichstags veröffentlicht wurden. Ab 1875 wurden nach § 6 des Gesetz über Markenschutz auch erstmals eingetragene Warenzeichen veröffentlicht. Er erschien täglich außer an Sonn- und Feiertagen.Der Reichsanzeiger übernahm die Funktion des bereits seit Januar 1819 unter dem Titel Allgemeine Preußische Staatszeitung erscheinenden Verkündungsblatts.

Die Ausgaben vom 01. Oktober 1879 bis 31. Juli 1914 sind frei zugänglich. Für alle anderen Ausgaben gelten Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen.

(nach einem Hinweis in Klaus Grafs Archivalia-Blog)

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