Follower
Freitag, 18. März 2016
EuGH-Anwalt stellt Störerhaftung infrage
Anbieter eines WLAN in Bars oder Hotels können laut einem Gutachten für das höchste EU-Gericht nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ihre Kunden illegal Dateien herunterladen. Der Betreiber könne zwar verpflichtet werden, die Rechtsverletzungen zu beenden oder zu verhindern, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch. Geschädigte könnten aber nicht verlangen, dass Betreiber ihr kostenloses WLAN stilllegen, durch ein Passwort sichern oder die Kommunikation überwachen. ... [weiter] http://www.zeit.de/digital/internet/2016-03/urheberrecht-wlan-stoererhaftung-eugh-gutachten
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen