Der auch bei Buchverlagen heftig umstrittene Entwurf für ein reformiertes Urhebervertragsrecht wird entschärft. Wie die "FAZ" heute meldet, soll unter anderem die Fünfjahresfrist, nach deren Ablauf Urheber ihr vertragliches Nutzungsrecht zurückrufen und auf einen anderen Verlag übertragen können, weitgehend entfallen...[weiter]
http://www.boersenblatt.net/artikel-fuenfjahresfrist_fuer_rechterueckruf_soll_weitgehend_entfallen.1113014.html
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