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Samstag, 25. Oktober 2014

Open Knowledge Foundation veröffentlicht neue Definition für Open Data

Die Open Knowledge Foundation hat Version 2 ihrer Open Definition veröffentlicht. Sie definiert Grundprinzipien für Open Data und Open Content (http://opendefinition.org/od/). Als offenes Werk gilt nach der Open Definition, dass es unter einer offenen Lizenz stehen muss, dass das Werk vollständig und höchstens zu den Herstellungskosten einer Kopie – idealerweise zum kostenlosen Download – und in einem öffentlich dokumentierten, frei verwendbaren und maschinenlesbaren Format angeboten wird, das Veränderungen zulässt. Die Definition von offenen Lizenzen lehnt sich an die Grundprinzipien freier Software an: Die Nutzung, Weitergabe (auch von Teilen) und Modifikation muss jeder Person und zu jedem Zweck erlaubt sein. Die erlaubten Einschränkungen orientieren sich an Creative Commons: Eine Attributions- und eine Share-alike-Klausel sind ebenso erlaubt wie ein Verbot, abgeleitete Werke unter dem gleichen Namen wie das Original zu vertreiben.

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