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Mittwoch, 8. Oktober 2014

Digitale Werk-Auszüge für die Lehre bleiben erlaubt

Die umstrittene, insgesamt viermal befristete Intranetklausel im Urheberrechtsgesetz soll nun dauerhaftes Recht werden. Mit einer Urheberrechtsänderung (Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/026/1802602.pdf) will die große Koalition Lehrern und Wissenschaftlern dauerhaft gestatten, „kleine Teile“ von Werken einem „bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern“ für Bildungszwecke in einem abgeschlossenen Netzwerk zugänglich zu machen. Den auch als Intranetklausel bezeichneten Paragrafen 52a Urheberrechtsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html) hatte zuletzt die Vorgängerregierung Ende 2012 für zwei weitere Jahre verlängert. Damals hatten CDU/CSU und FDP ihre Bedenken gegen eine endgültige Befristung unter anderem damit begründet, dass noch Verfahren rund um die Klausel vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig seien (nach: heise online vom 05.10.2014).

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