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Freitag, 31. Oktober 2014
Einbetten von frei zugänglichen Videos verletzt nicht das Urheberrecht
Wer ein (Internet-)Video auf der eigenen Webseite einbettet (so genanntes Framing), verletzt nicht das Urheberrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Beim Einbetten werden Videos, aber auch Fotos oder Textnachrichten, in eine Webseite eingebaut. Sie können dann direkt angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiterhin von der ursprünglichen Website, von der die Inhalte hochgeladen wurden, z. B. der Videoplattform YouTube. Ist das Video auf der Ursprungs-Webseite frei zugänglich, verletzt das Einbetten nicht das Urheberrecht, entschieden die Luxemburger Richter.
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