Am 12. November entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im belgischen Musterfall Reprobel, dass die von Verwertungsgesellschaften eingezogene Privatkopieabgabe nur Autoren, nicht jedoch Verlagen zusteht (Az.: C-572/13). Ein Gesetz, das eine hälftige Teilung der Einnahmen zwischen Verlagen und Autoren vorsah, werteten die Luxemburger Richter als Verstoß gegen die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft. Die Verwertungsgesellschaften VG Bild-Kunst und VG Wort haben aus diesem Urteil nun Konsequenzen gezogen....[weiter] http://www.heise.de/tp/artikel/46/46728/1.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen