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Mittwoch, 9. Dezember 2015

2016 noch keine Einzelerfassung der Nutzungen nach § 52a Urheberrechtsgesetz durch die Hochschulen

Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben sich kürzlich darauf verständigt, die gemäß § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) gesetzlich erlaubten Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen, etwa für digitale Semesterapparate, 2016 nochmals über eine angemessene Pauschalzahlung zu vergüten.

2016 sei daher noch keine Einzelerfassung der Nutzungen nach § 52a Urheberrechtsgesetz durch die Hochschulen vorzunehmen. Darüber hinaus soll im 1. Quartal 2016 das geplante Verfahren für die Erfassung und Meldung der einzelnen, an den Hochschulen vorgenommenen Nutzungen weiter entwickelt werden. Das Meldeverfahren soll − im Vergleich zu dem im Pilotprojekt der Universität Osnabrück im Wintersemester 2014/15 erprobten Verfahren − deutlich vereinfacht und für die Hochschulen nutzerfreundlich ausgestaltet werden. Eine entsprechende Meldung und Abrechnung werde damit nicht vor dem 01. Januar 2017 erfolgen (via Börsenblatt online vom 09.12.2015).

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