Follower

Donnerstag, 10. Dezember 2015

Erste Schritte zum neuen europäischen Urheberrecht

Die Europäische Kommission hat heute [Anm.: am 09.12.2015] in Brüssel erste Maßnahmen zu einer Modernisierung des Urheberrechts in der EU präsentiert und damit einen weiteren Schritt in Richtung digitaler europäischer Binnenmarkt zurückgelegt. In einer Stellungnahme bietet der Europäische Verlegerverband (FEP) seine Kooperation an, mahnt aber auch zur Vorsicht.

Der 9. Dezember stand bereits seit Oktober als Datum für die Bekanntgabe einer ersten Richtlinie und eines Aktionsplans für weitere legislative Schritte fest. In dem von der EU-Kommission veröffentlichten Papier wird die grenzüberschreitende Übertragbarkeit von Online-Inhaltsdiensten (Cross-border Portability of Online Content Services) geregelt. Sie soll es Konsumenten aus dem EU-Raum ermöglichen, mit ihren digitalen Inhalten, die sie in ihrem Heimatland erworben oder abonniert haben, zu reisen und diese überall ohne Restriktionen zu nutzen.

Die Kommission erwägt, unter bestimmten Umständen die Nutzung von geschützten Inhalten ohne vorhergehende Zustimmung der Rechteinhaber zuzulassen: • Forscher sollen unter erleichterten Bedingungen Datensätze für Text- und Datenanalysen, das sogenannte "Text and Data Mining", nutzen können; • Urheberrechtsausnahmen soll es auch im Bildungsbereich geben. So sollen etwa Lehrer, die Online-Kurse geben, bessere und klarere Regeln an die Hand bekommen, die europaweit gelten; • Menschen mit Behinderungen sollen einen erweiterten Zugang zu geschützten Inhalten bekommen (Marrakesh Vertrag); • Die Panoramafreiheit soll es Nutzern erlauben, Bilder von Gebäuden und Kunstwerken im öffentlichen Raum auf Internetplattformen hochzuladen....[weiter] http://www.boersenblatt.net/artikel-eu-kommission_praesentiert_aktionsplan.1063058.html

Keine Kommentare: