Textpassagen aus den Tagebüchern von Anne Frank dürfen für wissenschaftliche Zwecke kopiert und veröffentlicht werden: Die Freiheit der Wissenschaft habe Vorrang vor dem Urheberrecht, urteilte das Landgericht Amsterdam am Dienstag in einem Zivilverfahren in erster Instanz....[weiter]
http://www.boersenblatt.net/artikel-wissenschaft_hat_vorrang_vor_urheberrecht.1073523.html
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