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Freitag, 13. November 2015
Verleger-Ausschuss des Börsenvereins beschäftigt sich am 12.11.2015 mit EuGH-Urteil zu Verwertungsgesellschaften
"Im sogenannten Reprobel-Verfahren, in dem unter anderem über die Ausschüttungspraxis von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort verhandelt wurde, hat der EuGH entschieden, dass Verlage an den Ausschüttungen nicht beteiligt werden können. Der Grund: Sie seien formal keine Rechteinhaber im Sinne der europäischen Urheberrechtsrichtlinie InfoSoc. 'Nur weil in der wichtigsten Richtlinie zum Urheberrecht das Wort Verlage fehlt, müsste jetzt eine über Jahrzehnte hinweg fruchtbare Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen aufgekündigt werden', sagte Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses (VA). Die EU-Kommission, die ohnehin an Urheberrechtsänderungen arbeite, habe jetzt die Pflicht, das zügig zu korrigieren, damit es bei der angemessenen und bewährten Aufteilungspraxis bleiben könne. Durch das Urteil sei das Miteinander von Autoren und Verlagen in der VG Wort gefährdet. Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang plädierte dafür, alles Nötige zu tun, um den Erhalt der VG Wort in der jetzigen Form als Gemeinschaftsprojekt von Autoren und Verlagen zu sichern. Verwertungsgesellschaften in denen Verlage nicht im Boot sind, würden nicht funktionieren, so Sprang. Welche Folgen das Urteil zum Beispiel auf die Kalkulation der Verlage in Sachen Autorenvergütung hat, ob mit Rückforderungen der Ausschüttungen von 2012 und 2013 gerechnet werden muss oder was aus Dienstleistungen wird, die Verlage im Rahmen des Zusammenwirkens mit Autoren in der VG Wort erbringen, beispielsweise, um zugunsten der Urheber die Erfassung von online genutzten Texten zu ermöglichen (METIS-Meldesystem), muss sich noch zeigen".
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