Die
Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) hat die
„Bundesweiten Handlungsempfehlungen“ zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken veröffentlicht (
http://kek-spk.de/aufgaben-und-ziele/bundesweite-handlungs-empfehlungen/). Damit hat die KEK zum Abschluss der Pilotphase in 2015 ihren Kernauftrag erfüllt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen