Mit den vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) am 30.09.2015 verabschiedeten „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten“ führt die DFG die bereits geltenden Erwartungen an Antragstellende hinsichtlich des Umgangs mit den im Projekt entstehenden Forschungsdaten zusammen und weist zugleich auf die Angebote hin, mit denen die DFG Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Management von Forschungsdaten unterstützt. Der Senat der DFG betont, dass die Leitlinien lediglich einen übergeordneten Handlungsrahmen definieren, dessen konkrete fachspezifische Ausgestaltung in Eigenverantwortung der unterschiedlichen Wissenschaftsbereiche geleistet werden müsse. Exemplarisch können hier die Biodiversitäts- und Erziehungswissenschaften genannt werden, die spezifische Handlungsempfehlungen für Antragstellende und Begutachtende bereits erarbeitet haben. Mit der Veröffentlichung der Leitlinien ist daher ein Appell an die Fachgemeinschaften verbunden, ihren Umgang mit Forschungsdaten zu reflektieren und zu definieren, welche der im jeweiligen Feld entstehenden Forschungsdaten besonders wertvoll sind und in welcher Weise die Möglichkeiten für deren Nachnutzung – zum Beispiel durch eine qualitätsgesicherte Speicherung in einem geeigneten Forschungsdatenrepositorium – verbessert werden können" (leicht gekürzt nach http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2015/info_wissenschaft_15_66/).
Umgang mit Forschungsdaten: http://www.dfg.de/foerderung/antragstellung_begutachtung_entscheidung/antragstellende/antragstellung/nachnutzung_forschungsdaten/
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