Zum Themenbereich Urheberrecht meint die Expertenkommission: Aus volkswirtschaftlicher Sicht können weitreichende Schutzrechte nachteilig sein, wenn sie kreative Nutzer einschränken und somit die Schaffung neuer Werke durch Nutzer verhindern. Sie empfiehlt daher, kreativen Nutzern größere Freiräume zu geben. So sollten Umgestaltungen von Werken erlaubt sein, sofern sie einen ausreichenden inneren Abstand zum Original wahren und nicht kommerziell sind. Die Expertenkommission bemängelt, dass die bestehenden Regelungen im Urheberrecht sehr komplex gehalten sind und damit der Rechtsakzeptanz in breiten Schichten der Bevölkerung entgegenstehen. Ein Großteil der Internetnutzer weiß nicht, welche Angebote im Internet legal und welche illegal sind.
Um den Zugang zu Wissen zu erleichtern, fordert die Expertenkommission die Einführung einer „allgemeinen Wissenschaftsschranke“. Derzeit bestehende Barrieren beim Zugang zu Wissen könnten damit reduziert werden. Eine praxistaugliche Neuregelung würde Wissenschaftlern und Studierenden unter anderem den digitalen Zugang zu Forschungsergebnissen in Zeitschriften und anderen Medien erleichtern.
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