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Dienstag, 3. Februar 2015

Bibliotheksdienstleistungen für Menschen mit Seh- oder Lesebehinderung

Bibliotheken sind für die Umsetzung des Marrakesch-Vertrags über den Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde, seh- oder anderweitig lesebehinderte Menschen von zentraler Bedeutung. Einerseits haben sie umfassende Erfahrung als Informationsdienstleister für diese Zielgruppe, andererseits sind nur autorisierte Instanzen wie z.B. Blindenorganisationen oder Bibliotheken berechtigt, barrierefreie Medien in andere Länder zu senden.

Da der Vertrag den Unterzeichnerstaaten diverse Gestaltungsoptionen einräumt, ist es wichtig, daß Bibliotheken in ihren Ländern in die Umsetzung in nationales Recht involviert sind und den größtmöglichen Nutzen für die Zielgruppe des Vertrags erreichen. Die Stiftung Electronic Information for Libraries (EIFL) hat dazu eine zweiteilige Handreichung veröffentlicht. Der erste Teil stellt den Vertrag mit seinen wichtigsten Bestimmungen vor und erläutert, wie Bibliotheken zur Zielsetzung des Vertragswerks beitragen können. Der zweite Teil bietet praktische Empfehlungen zu seinen technischen Vorgaben. Die Handreichung steht in englischer Sprache unter http://www.eifl.net/resources/marrakesh-treaty-eifl-guide-libraries zum Abruf bereit.

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