Follower

Donnerstag, 12. Februar 2015

Bundesregierung erleichtert Nutzung von Behördendaten im Sinne von Open Data

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Nutzung von Behördeninformationen im Sinne von Open Data zu vereinfachen. Sie hat dazu Mitte Februar 2015 einen Entwurf auf den Weg gebracht, mit dem das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) von 2006 geändert werden soll. Die Bundesregierung will damit Daten öffentlicher Stellen künftig zur Weiterverwendung ohne spezielle Genehmigung freigeben. Der Bundestag muss der Initiative noch zustimmen. Mit der Initiative will das Bundeskabinett die 2013 überarbeitete EU-Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors umsetzen. Öffentliche Stellen sollen geeignete Daten demnach künftig in „maschinenlesbaren, offenen Formaten“ bereitstellen, nicht mehr auf Papier oder in schwer auswertbaren PDFs. Im Einklang mit den Vorgaben aus Brüssel will auch die Bundesregierung den Anwendungsbereich des IWG auf staatliche Bibliotheken, Museen und Archive ausweiten. Ausgenommen bleiben sollen aber Werke, die von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten Dritter erfasst werden. Behördeninformationen müssen nicht zwangsläufig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, die Gebühren sollen aber nicht die Kosten für Reproduktion und Bereitstellung überschreiten. Mit dem Vorhaben möchte die Bundesregierung auch das Open-Data-Portal GovData ausbauen. Die Plattform soll Nutzern dabei helfen, staatliche Informationen leichter aufzufinden. Soweit öffentliche Stellen über Metadaten für entsprechende Dokumente verfügen, sollen sie diese künftig auch an GovData möglichst in Form „anerkannter, offener Standards“ übermitteln (nach: heise online vom 11.02.2015).

Keine Kommentare: