Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass Bibliotheken auf Bestellung einzelne Aufsätze aus wissenschaftlichen Zeitschriften einscannen und per E-Mail an Benutzer verschicken dürfen. Der von der ETH Zürich betriebene Dokumentenlieferdienst ist nach diesem Urteil mit dem Urheberrecht vereinbar. Das Bundesgericht hat damit das Urteil des Zürcher Handelsgerichts aufgehoben und die Klage der Verlage Elsevier, Springer und Thieme abgewiesen.
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