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Montag, 22. Dezember 2014

Datenbank für verwaiste Werke

Eine Datenbank für verwaiste Werke = Orphan Works Database wurde am 27.10.2014 vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) der EU eingeführt. Verwaiste Werke sind zum Beispiel Bücher, Filme, Zeitungsartikel und sonstige kreative Materialien, die urheberrechtlich geschützt sind, deren Rechteinhaber jedoch nicht ausfindig gemacht werden können.

"Es gibt in der EU Millionen von verwaisten Werken in Bibliotheken, Museen, Archiven von öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten und anderen öffentlichen Einrichtungen. Zum Beispiel befinden sich im Bestand der British Library über 150 Mio. Exemplare, und man schätzt, dass 40% der kreativen Werke ihrer Sammlungen verwaiste Werke sein könnten. Ohne Einwilligung des Autors oder seines Erben können diese Werke jedoch nicht digitalisiert bzw. verbreitet werden. Dieses Verbot gilt auch für kulturelle Einrichtungen, wodurch der Zugang der Öffentlichkeit zu einem beträchtlichen Teil unseres Kulturerbes nicht möglich ist. Dieses Problem soll mit der EU-Richtlinie über verwaiste Werke (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:299:0005:0012:DE:PDF), die Ende 2012 in Kraft trat, gelöst werden. In der Richtlinie sind gemeinsame Vorschriften für die Digitalisierung und Online-Anzeige von verwaisten Werken, die zuerst in der EU veröffentlicht wurden, festgelegt. Gemäß der Richtlinie können solche Werke, die nach sorgfältiger Suche zu ihrer Urheberschaft als verwaist identifiziert wurden, von öffentlichen Einrichtungen verwendet werden. Alle verwaisten Werke müssen in eine EU-weite Datenbank eingetragen werden, mit deren Erstellung das HABM betraut wurde. Das HABM hat die Einrichtung der Datenbank zu verwaisten Werken, einer einheitlichen öffentlich zugänglichen Online-Plattform, mittlerweile abgeschlossen.

Zweck dieser Datenbank ist die Erfassung von Informationen über verwaiste Werke, die Teil von Sammlungen in nationalen öffentlichen Bibilotheken, Museen, Archiven, im Bereich des Film- und Tonerbes tätigen Einrichtungen sowie öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in ganz Europa sind. Die kulturellen Einrichtungen, die über Werke verfügen, müssen zuerst eine sorgfältige Suche zu den Autoren der Werke durchführen. Verläuft diese Suche erfolglos, müssen sie die Informationen über das Werk in die Datenbank eingeben.

Sobald diese Werke in einem Land als verwaist identifiziert wurden, werden sie in der gesamten Europäischen Union als verwaist anerkannt. Das heißt, jede kulturelle Einrichtung, die solche Werke in ihren Beständen hat, kann die Werke digitalisieren und in der ganzen EU öffentlich zugänglich machen. Diese Bestimmungen stellen eine Ausnahme des Urheberrechts dar, und Autoren, die eines ihrer Werke in der Datenbank erkennen, können natürlich eine Änderung des Rechtsstatus und eine Wiedererlangung ihrer vollen Rechte an dem jeweiligen Werk beantragen. Die Digitalisierung bleibt nach wie vor eine Herausforderung, zumal bislang nur ein Bruchteil der europäischen Sammlungen digitalisiert wurde (durchschnittlich etwa 12% der Bestände in Bibliotheken und weniger als 3% bei Filmen). Der Mangel an Daten zu den Werken macht es äußerst schwierig, die Werke zu digitalisieren und online zugänglich zu machen" (nach der Pressemitteilung vom 27.10.2014).

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