Der Bundesrat hat am 28.11.2014 ohne weitere Aussprache für eine Gesetzesreform gestimmt, mit der die "Intranetklausel" im Urheberrecht dauerhaft werden soll. Lehrern und Wissenschaftlern soll dauerhaft gestattet sein, "kleine Teile" urheberrechtlich geschützter Werke oder Zeitschriftenartikel einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" für Bildungszwecke in einem abgeschlossenen Netzwerk zugänglich zu machen (§ 52a Urheberrechtsgesetz).
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