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Montag, 31. März 2014

Richter dürfen Internetseiten sperren

Wenn eine Website nachweislich überwiegend illegale Kopien urheberrechtlich geschützten Materials anbietet, kann sie mit einer richterlichen Anordnung gesperrt werden. Die Sperrmaßnahmen müssen nach europäischem Recht aber ausgewogen sein. Das ist der Kern eines Urteils, das der Europäische Gerichtshof am 27.03.2014 gefällt hat. Es ging in dem Prozess um den österreichischen Internetprovider UPC Telekabel Wien und den Filmverleih Constantin. Letzterer hatte von UPC Telekabel verlangt, die Film-Streaming-Seite kino.to für dessen Nutzer zu sperren. Der Provider hatte sich vor Gericht dagegen gewehrt (nach: SPIEGEL online vom 27.03.2014).

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