Die Rechtskommission im Deutschen
Bibliotheksverband hat mitgeteilt, dass seit
dem 01.01.2014 ein neuer Rahmenvertrag zur Betreiberabgabe nach § 54c UrhG
gilt. Bund und Länder haben den bisherigen Rahmenvertrag über die Zahlung einer
pauschalen Vergütung gekündigt und einen neuen Vertrag geschlossen, dem jede
Hochschule oder Bibliothek ausdrücklich beitreten muss, wenn sie selbst
Kopiergeräte betreibt. Die Vergütung ist
nur für solche Geräte zu entrichten, die Eigentum der Bibliothek sind und für eine öffentliche Nutzung selbst betrieben werden. Der Beitritt erfolgt durch Anmeldung bei der VG
Wort. Weitere Infos stehen unter http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/2014_v2_Info_Betreiberabgabe_f%C3%BCr_Kopierger%C3%A4te.pdf
bereit.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen