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Dienstag, 4. März 2014

Neuer Rahmenvertrag zur Betreiberabgabe



Die Rechtskommission im Deutschen Bibliotheksverband hat mitgeteilt, dass seit dem 01.01.2014 ein neuer Rahmenvertrag zur Betreiberabgabe nach § 54c UrhG gilt. Bund und Länder haben den bisherigen Rahmenvertrag über die Zahlung einer pauschalen Vergütung gekündigt und einen neuen Vertrag geschlossen, dem jede Hochschule oder Bibliothek ausdrücklich beitreten muss, wenn sie selbst Kopiergeräte betreibt. Die Vergütung ist nur für solche Geräte zu entrichten, die Eigentum der Bibliothek sind und für eine öffentliche Nutzung selbst betrieben werden. Der Beitritt erfolgt durch Anmeldung bei der VG Wort. Weitere Infos stehen unter http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/2014_v2_Info_Betreiberabgabe_f%C3%BCr_Kopierger%C3%A4te.pdf bereit.

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